Leckortung in Gebäuden

Ursachen der Leckage

Leckagen in Gebäuden können verschiedene Ursachen haben, wie z. B. Lochfraß an Kupferleitungen, Überalterung, Montagefehler, gerade bei verpressten Leitungen, uvm. Auch im Abwasserbereich gibt es immer wieder Undichtigkeiten. 

 

Vorgehen bei der Ortung

Der Leckageorter sammelt mit seinen Messinstrumenten verschiedene Indizien:

  • Befragung der Betroffenen: was ist passiert; wie und wo zeigt sich der Schaden?
  • Messung der Feuchte an den Bauteilen zur Eingrenzung der Schadenstelle.
  • Druckprobe: Leitungssysteme werden mit einem Kompressor abgedrückt und der Druckverlust gemessen.
  • Leitungsortung: Metallische Leitungen können mit einem Frequenzsender besendet werden und mit einem Ortungsgerät kann der Leitungsverlauf verfolgt werden.
  • Mit einem speziellen Horchgerät können abnormale Geräusche am Leitungsverlauf gehört oder gemessen werden.
  • Bei dem Einsatz von Helium oder Tracergas kann mit einem Sensor der Austritt der Gase an der Leckagestelle festgestellt werden.
  • Bei Fußbodenheizsystemen kann mittels einer Thermographiekamera die Ausbreitung der Wärme durch die Leckage oberflächlich sichtbar gemacht werden.
  • Mittels der Videoendoskopie können Hohlräume inspiziert werden.
  • Die Kanalkamera dient zur Untersuchung von Abwasserleitungen.

Wenn die Leckagestelle gefunden ist, wird diese geöffnet. Die Reparatur oder Instandsetzung sollte dann durch einen Fachbetrieb erfolgen, ebenso alle weiteren Maßnahmen, wie z.B. die Trocknung der betroffenen Gebäudeteile.

Experten bei matter

Es ist umfassendes Know-how erforderlich, um eine erfolgreiche Leckortung in Gebäuden durchzuführen. 

Die Bautrocknung matter bildet Ihre Spezialisten eigenständig aus - durch Mitarbeitende, die über lange Jahre Erfahrung in diesem Bereich verfügen und durch externe Schulungen. 

 

matter in Ihrer Nähe:

Viele Leitungswasserschäden sind in der Gebäudeversicherung abgedeckt bis hin zu Sprinkleranlagen, Kühlanagen, Solaranlagen, je nach Police und Versicherungsgesellschaft. Die Versicherungswirtschaft bezeichnet solche Leckagen im Allgemeinen als „bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser“. Dazu zählt nicht eine feuchte Wand, hervorgerufen durch eine defekte Gebäudeabdichtung.