Bauseits
Dieser Begriff wird immer dann verwendet, wenn ein Baudienstleister bestimmte Arbeiten aus seinem Angebot ausschließt und diese vom Bauherren selber vorgenommen werden müssen. Wenn also ein Gipser zum Beispiel im Angebot vermerkt, das Gerüst würde „bauseits zur Verfügung gestellt“, bedeutet das, dass der Bauherr für die Putzarbeiten ein Gerüst aufstellt bzw. aufstellen lässt.
Im Falle von Bautrocknung und Baubeheizung werden beispielsweise folgende Punkte bauseits erfüllt:
- Bereitstellung von Strom
- Bereitstellung von geeigneten Stellplätzen für große Geräte, z.B. mobile Heizanlagen
- Entleerung von Behältern laufender Entfeuchter
- Freimeldung von Mietobjekten