Kosten Wasserschaden

Ein Wasserschaden kann jederzeit auftreten und nicht nur bei älteren Gebäuden, sondern auch in Neubauten. Da heißt es: schnell handeln. Neben dem persönlichen Ärger kommen eine Reihe von Kosten auf den Geschädigten zu. Diese richten sich nach Größe und Ausmaß des Schadens, dem Zeitpunkt, wann der Schaden entdeckt wurde und der Menge des ausgetretenen Wassers. Auch die Größe des betreffenden Raums mit evtl. darin stehenden Gegenständen ist bei der Kosteneinschätzung ein wichtiger Faktor. Zusätzlich zu den Beseitigungs- und Sanierungskosten entstehen auch noch andere Kosten wie die Stromversorgung, die bei einer anschließenden Trocknung benötigt wird.

 

Ein Wasserschaden an der Wand kann schnell Kosten im vierstelligen Bereich verursachen. Wichtig ist, sich vorab bei seiner Versicherung zu informieren, welche Kosten die eigene Hausrats- und Haftpflichtversicherung im Schadensfall übernimmt. Darüber hinaus muss man unterscheiden, um welche Art von Wasserschaden es sich handelt und was diesen ausgelöst hat.

 

Ein Leitungswasserschaden, bei dem Wasser wegen einer defekten Rohrleitung nach außen gelangt, wird in der Regel von der Versicherung übernommen. Wasserschäden aufgrund von leckenden Boilern, falsch installierten Armaturen, undichten Leitungen können teuer werden, wenn diese nicht vom Fachmann ausgeführt wurden. Diese Art von Wasserschäden machen fast 40% der Fälle aus. Schon allein wegen der Haftung durch die Versicherung sollte man solche Installationen also unbedingt von einem Fachbetrieb durchführen lassen.

 

Anders sieht das bei Wasserschäden aufgrund Baumängeln (wie kaputter Regenrinne, Abwasser-Rückstau, kaputten Dichtungen) aus. Hier bleibt man nicht nur auf den Kosten für die Beseitigung und die darauffolgende Sanierung sitzen, sondern muss auch die notwendigen Reparaturen, die zum Wasserschaden geführt haben, selber zahlen.

 

Lange Dauerregen oder Starregen, Schmelze von Schneemassen und Wasser, das nicht im Boden versickert, führen oft zu Hochwasser. Eine Gebäudeversicherung mag vielleicht Leitungswasserschäden versichern, nicht aber Schäden durch Hochwasser. Auch der Staat hat 2017 eine neue Regel vereinbart, nur dann einzuspringen und zu helfen, wenn der Geschädigte eine Elementarschadenversicherung nachweisen kann. Die meisten Häuser sind nicht gut gegen Naturgewalten versichert, dabei lohnt sich ein Beratungsgespräch bei Ihrer Versicherung. Eine Elementarschadenversicherung wird oft als möglicher Zusatzbaustein zu einer Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten und kann u. U. alle anfallenden Reparatur- und Sanierungskosten abdecken.