Versicherung

Wenn man von einem Wasserschaden betroffen ist, stellt sich schnell die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Muss der Immobilieninhaber die Sanierungen aus eigener Tasche zahlen oder kann er eine Versicherung dafür in Anspruch nehmen? Wie so oft lautet die Antwort: es kommt darauf an.

Ein Leitungswasserschaden an der Bausubstanz ist in der Regel durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Diese Art von Feuchteschaden entsteht, wenn ein Gebäude oder Gegenstände Wasser ausgesetzt sind, das aus im Haus verbauten Wasserinstallationen austritt. Während die vom Leitungswasserschaden betroffenen Einrichtungsgegenstände von der Hausratsversicherung bezahlt werden, kommt die Gebäudeversicherung für die Schäden am Haus bzw. an der Wohnung auf.

Um gegen die Kosten bei Schäden durch Überschwemmungen abgesichert zu sein, eine Elementarschadenversicherung notwendig. Diese kann als Zusatz einer Wohngebäude- oder Hausratsversicherung abgeschlossen werden bzw. ist manchmal auch schon bereits darin enthalten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es Elementarversicherungen gibt, in denen eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers festgelegt ist. Ob dies der Fall ist, sollte unbedingt vor dem Abschluss der Versicherung abgefragt werden.