In vielen Teilen Deutschlands wüten Sturmtiefs schon seit Tagen mit verheerenden Folgen. Vielerorts sind Polizei und Feuerwehr unermüdlich im Einsatz, um die Infrastruktur wieder in Ordnung zu bringen. Wenn die eigene Immobilie beschädigt worden ist, folgt nach dem ersten überwundenen Schock die Frage: Wer trägt die Kosten?
Sturmschäden direkt am Gebäude wie durch Hagel, umgestürzte Bäume oder abgedeckte Dächer werden in der Regel über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Sind Einrichtungsgegenstände beschädigt, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten.
Leitungswasserschäden können auch über eine Wohngebäude- und Hausratversicherung versichert werden. Von einem Leitungswasserschaden spricht man, wenn Wasser unkontrolliert aus Leitungen heraustritt, wie zum Bespiel aus Abflussrohren der Wasserversorgung oder aus Wasseranschlüssen von Waschmaschine oder Spülbecken.
Elementarschäden, die durch Naturgewalten wie Starkregen, Überschwemmungen, Erdbeben oder Schneedruck hervorgerufen werden, sind nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Solche Schäden kann man über eine Elementarschadenversicherung zusätzlich absichern.
Am besten Sie informieren sich bei Ihrem Versicherungsfachmann, welche Versicherung bei Ihnen persönlich notwendig ist, damit Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Bei einem Wasserschaden, einer Leckageortung oder Feuchtigkeitsmessung rufen Sie die Profis der Bautrocknung matter unter dem 24h-Notruf 08000 628837 oder Sie melden Ihren Schaden über unser automatisches Formular unter: https://www.bautrocknung-matter.de/schadensmeldung/
Mehr Informationen finden Sie unter:
Bautrocknung matter | Leitungswasserschaden (bautrocknung-matter.de)