Ihre Fragen zum Wasserschaden
Sie haben nachgefragt. Wir haben geantwortet. Lesen Sie unseren Ratgeber, der die häufigsten Fragen zum Thema Wasserschadenbeseitigung klärt
Im Laufe der Jahre haben uns Kunden viele Fragen zur Wasserschadenbeseitigung gestellt. Die Häufigsten haben wir gesammelt und erläutern sie in unserem Ratgeber.
Wie verhalte ich mich bei einem Wasserschaden?
Das Wichtigste vorab: Sie sind als Versicherungsnehmer gegenüber Ihrer Versicherung zur Schadensminderung verpflichtet. Im Notfall müssen Sie also handeln, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu bringen. Bewahren Sie Ruhe und befolgen Sie diese Tipps:
- Wasserzufuhr abstellen, am besten am Hauptwasserhahn.
- Stromzufuhr unterbrechen um Stromschlag zu vermeiden.
- Freies Wasser aufnehmen oder abpumpen.
- Im Katastrophenfall wählen Sie den Notruf.
- Bringen Sie Möbel, Kleidung, Inventar und Personen in Sicherheit.
- Dokumentieren Sie das Schadensausmaß fotografisch.
- Melden Sie den Schaden der zuständigen Versicherung.
Nun muss der Schaden getrocknet werden. Je nach Ausmaß und Art des Schadens können Sie den Schaden selber beheben oder sollten sich an Experten wenden, die eine Trocknung mit entsprechenden Gerätschaften vornehmen. Mehr zur selbständigen vs. professionellen Trocknung von Wasserschäden finden Sie in unserem Homepage-Beitrag „Darf ich einen Wasserschaden selber trocknen“.
Wie läuft die Wasserschadenbeseitigung ab?
Die Wasserschadenbeseitigung läuft in mehreren Schritten ab. Als Erstes stellt eine Fachfirma oder ein Sachverständiger den Schaden und sein Ausmaß fest. Anschließend berät Sie der Profi über das weitere Vorgehen. Wenn die Ursache für den Wasserschaden unbekannt ist muss das Leck geortet und repariert werden. Sobald alle Vorbereitungen getroffen wurden beginnt die Trocknung.
Während Ihre Räume professionell getrocknet werden führt ein Messtechniker in regelmäßigen Abständen Kontrollmessungen durch. Dies kann auch per Fernüberwachung geschehen. Sind Wände, Decken und Böden endlich wieder trocken geht es an den Abbau der Trocknungsgeräte. Sie erhalten ein Protokoll zum Stromverbrauch, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.
Wiederherstellungsarbeiten geschehen am Ende der Ereigniskette.
Was ist beim Wasserschaden versichert?
Beim Wasserschaden sind alle Schäden versichert, die unmittelbar durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstehen. Befindet sich das defekte Rohr außerhalb des Gebäudes besteht der Versicherungsschutz nur dann, wenn der Umstand auch ausdrücklich im Versicherungsschein festgehalten wurde.
Mehr Informationen zum Thema Versicherung bei Wasserschäden finden Sie in unserem Homepage-Beitrag „Wasserschadenbeseitigung – Welche Kosten sind über die Versicherung abgedeckt?“.
Wie ist die Rechtslage bei nicht genutzten Gebäuden?
Gemäß § 20 Nr. 1c VGB 2003 müssen alle Wasserleitungen sowie wasserführenden Behältnissen in nicht genutzten Gebäuden entleert werden. Andernfalls erlischt der Versicherungsschutz bei einem Wasserschaden. Hausratversicherer verlangen in diesem Zusammenhang oft die regelmäßige Kontrolle von entsprechenden wasserführenden Installationen.
Nicht genutzte Gebäude sind zum Beispiel Ferienhäuser oder Gartenlauben.
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Häufige Fragen und Antworten
In unseren FAQs sammeln wir Begriffe, die in Bezug auf unsere Arbeit häufig erfragt werden.
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