Wasserschadenbeseitigung – Kosten über die Gebäudeversicherung mit abgedeckt?
In den letzten Monaten wurden in Deutschland wieder mehrere Unwetter mit Starkregen und Hagel aufgezeichnet. Die Folgen waren verheerend: Neben zahlreichen umgestürzten Bäumen, diversen Sachschäden und unterbrochenen Zugverbindungen hatten viele Hauseigentümer mit den Wassermassen in ihren vollgelaufenen Kellern zu kämpfen. Bei vielen Betroffenen kommt nach der Überwindung des ersten Schocks dann die Frage auf: Wer übernimmt die Kosten der Wasserschadenbeseitigung? Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst die Unterscheidung des Leitungswasserschadens und des Elementarschadens von zentraler Bedeutung.
Leitungswasserschaden
Unter einem Leitungswasserschaden wird das unkontrollierte Austreten von Wasser aus spezifischen Leitungen verstanden. Zu diesen Leitungen zählen Zu- und Abflussrohre der Wasserversorgung, Heizungsrohre sowie Wasseranschlüsse an Waschbecken oder Waschmaschinen. Leitungswasserschäden werden im Regelfall von der Gebäudeversicherung abgedeckt.
Elementarschaden
Unter einem Elementarschaden hingegen wird der Schaden gefasst, der durch das Wirken der Natur hervorgerufen wird – beispielsweise durch Starkregen, Überschwemmungen, Schneedruck oder auch durch Erdbeben. Je nach Schadensart kommen verschiedene Versicherungen für den Schadensersatz auf. Während Sturmschäden und Schäden nach einem Blitzeinschlag generell über die Gebäude- und Hausratsversicherung abgedeckt werden, ist für Schäden, welche bspw. aus einer Überschwemmung hervorgehen, eine sogenannte Elementarschadenversicherung notwendig. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Elementarbestandteile standardmäßig nicht mit in der Gebäudeschadenpolice enthalten sind und ggf. der Abschluss einer Zusatzversicherung erforderlich ist, um im Schadensfall abgesichert zu sein.
Leistungen der Elementarschadenversicherung
Die zusätzliche Elementarschadenversicherung kann nur in Kombination mit der Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Allerdings bieten immer mehr Versicherungsunternehmen die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bereits auch inklusive der Elementarversicherung an.
Abhängig von dem Versicherungsrahmen übernimmt die Wohngebäudeversicherung in Kombination mit der Elementarschadenversicherung die Kosten für:
Die Kosten für die Wasserschadenbeseitigung, d.h.:
- Die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (bspw. Garage)
- Die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes
- Ggf. auch den Abriss des Gebäudes und die Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses
Wird die Hausratversicherung mit dem Elementarversicherungsschutz erweitert, ist der komplette Hausrat mit versichert. Darunter fallen zum Beispiel die Reparaturkosten für das beschädigte Inventar. Gegebenenfalls wird auch der Preis für die Wiederbeschaffung gleichwertigen Inventars erstattet.
Beiträge für den Elementarschutz
Durch den Abschluss einer Elementarschadenversicherung sind Sie somit bei einer Vielzahl von Elementargefahren finanziell abgesichert. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass bei einigen Elementarversicherungen eine Selbstbeteiligung zu leisten ist. Wie hoch diese im Schadensfall ausfällt, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und wird bei Abschluss der Versicherung festgelegt. Die Kriterien für die Beitragsfestsetzung sind zum einen die Wohnfläche der Immobilie sowie die geografische Lage des zu versichernden Gebäudes. Zur Bestimmung des letzten Punktes wird das sogenannte Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko und Einschätzung von Umweltrisiken (ZÜRS) verwendet, bei welchen die Adressen innerhalb Deutschlands in vier unterschiedliche Gefährdungsklassen eingeteilt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Grundsätzlich sollten Sie im Schadensfall umgehend ihre Versicherung informieren und eine professionelle Unterstützung für die Wasserschadenbeseitigung beauftragen, um die Folgeschäden möglichst klein zu halten. Wer in Sachen Trocknung einen zuverlässigen Partner benötigt, muss nicht lange suchen: In Baden-Württemberg haben wir uns bereits vor Jahrzehnten einen guten Namen gemacht, wenn es um die die Beseitigung von Wasserschäden geht. Inzwischen sind wir aber auch in Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen, Anhalt und Brandenburg immer gerne für Sie da!