Wasserschaden - was tun?

Wasserschaden

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Was tun bei einem Wasserschaden? Wenn Wasser bereits ausläuft, sollte man auf jeden Fall wissen, welche Schritte zu unternehmen sind, um größere Schäden zu vermeiden. Ganz egal ob der Wasserschaden durch einen kaputtes Rohrm, ein defektes Gerät oder durch Unwetter wie Starkregen ausgelöst wurde. Wir haben die wichtigsten Fragen für Sie aufgelistet und beantwortet:

Verhalten bei Wasserschaden

Das Wichtigste vorab: Sie sind als Versicherungsnehmer gegenüber Ihrer Versicherung zur Schadensminderung verpflichtet. Im Notfall müssen Sie also handeln, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu bringen. Bewahren Sie Ruhe und befolgen Sie diese Tipps:

  1. Wasserzufuhr abstellen, am besten am Hauptwasserhahn.
  2. Stromzufuhr unterbrechen um Stromschlag zu vermeiden.
  3. Freies Wasser aufnehmen oder abpumpen.
  4. Im Katastrophenfall wählen Sie den Notruf.
  5. Bringen Sie Möbel, Kleidung, Inventar und Personen in Sicherheit.
  6. Dokumentieren Sie das Schadensausmaß fotografisch.
  7. Melden Sie den Schaden der zuständigen Versicherung.

 

Nun muss der Schaden getrocknet werden. Je nach Ausmaß und Art des Schadens können Sie den Schaden selber beheben oder sollten sich an Experten wenden, die eine Trocknung mit entsprechenden Gerätschaften vornehmen. Mehr zur selbständigen vs. professionellen Trocknung von Wasserschäden finden Sie in unserem Homepage-Beitrag „Wasserschaden selbst trocknen?“.

Ablauf Wasserschadenbeseitigung

Die Wasserschadenbeseitigung läuft in mehreren Schritten ab:

  1. Als Erstes stellt eine Fachfirma oder ein Sachverständiger den Schaden und sein Ausmaß fest. Anschließend berät Sie der Profi über das weitere Vorgehen. 
  2. Wenn die Ursache für den Wasserschaden unbekannt ist muss das Leck geortet und repariert werden.
  3. Sobald alle Vorbereitungen getroffen wurden beginnt die Trocknung.
  4. Während Ihre Räume professionell getrocknet werden, führt ein Messtechniker in regelmäßigen Abständen Kontrollmessungen durch. Dies kann auch per Fernüberwachung geschehen.
  5. Sind Wände, Decken und Böden endlich wieder trocken geht es an den Abbau der Trocknungsgeräte. Sie erhalten ein Protokoll zum Stromverbrauch, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.
  6. Wiederherstellungsarbeiten geschehen am Ende der Ereigniskette.
Estrich-Dämmschichttrocknung Baustelle

Darf ich einen Wasserschaden selbst trocknen?

In Sorge vor hohen Sanierungskosten oder aufgrund von Unwissenheit schreiten Geschädigte bei der Wasserschadensanierung oft selbst zur Tat. Die Risiken einer falschen Trocknung überwiegen allerdings die Vorteile vermeintlicher Ersparnisse und unterstreichen die Dringlichkeit, sich im Schadensfall ausführlich zu informieren.

Es gibt natürlich einzelne Fälle, in denen Hausbesitzer einen Wasserschaden getrost selbst beseitigen können. Wird beispielsweise das Auslaufen der Spül- oder Waschmaschine in einem gekachelten Raum unmittelbar bemerkt und der Wasserfluss sofort gestoppt, sind keine Folgeschäden zu befürchten. Hier ist mit dem Aufwischen des ausgelaufenen Wassers der Schaden auch schon wieder behoben.

In der Regel laufen Wasserschäden leider nicht so glimpflich ab. Die Menge des ausgetretenen Wassers nimmt, abgesehen von Hochwasser und Starkregen, sogar einen sekundären Stellenwert ein. Das Problem besteht vielmehr darin, dass viele Schäden erst sichtbar werden, wenn sie bereits über lange Zeit die Bausubstanz schädigen konnten. Feuchtigkeitsschäden, zum Beispiel Leckagen an Rohrleitungen, liegen nämlich meist im Verborgenen.

Um die Ursache des Schadens zu finden, muss im Vorfeld eine professionelle Leckortung durchgeführt werden. Daraufhin braucht es das Know-How des Fachmanns, die passende Trocknungsmaßnahme für das jeweilige Gebäude festzulegen. Insbesondere bei einer Durchfeuchtung der Dämmschicht sind spezielle Bautrockner dringend erforderlich. Außerdem können nur eine sorgfältige Ursachenbeseitigung und die vollständige Austrocknung der Bausubstanz einen späteren Schimmelpilzbefall verhindern.

Des Weiteren können sich Verbraucher aber auch einfach gegen Wasserschäden absichern. Die Kosten der Wasserschadensanierung übernimmt dann die Versicherung. Zusätzlich schützt sie vor unabsehbaren Folgen, die ein eigens zu verantwortender Schaden an Fremdeigentum bedeutet.

Lassen Sie sich bei Feuchtigkeitsproblemen besser von einem Fachmann beraten. Unter 08000 62 88 37 erreichen Sie unsere Experten von matter. Wir helfen Ihnen bei Nässe weiter!

Kosten über Versicherung abgedeckt?

In den letzten Jahren wurden in Deutschland wieder mehrere Unwetter mit Starkregen und Hagel aufgezeichnet. Die Folgen waren verheerend: Neben zahlreichen umgestürzten Bäumen, diversen Sachschäden und unterbrochenen Zugverbindungen hatten viele Hauseigentümer mit den Wassermassen in ihren vollgelaufenen Kellern zu kämpfen. Bei vielen Betroffenen kommt nach der Überwindung des ersten Schocks dann die Frage auf: Wer übernimmt die Kosten der Wasserschadenbeseitigung? Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst die Unterscheidung des Leitungswasserschadens und des Elementarschadens von zentraler Bedeutung.
Leitungswasserschaden

Unter einem Leitungswasserschaden wird das unkontrollierte Austreten von Wasser aus spezifischen Leitungen verstanden. Zu diesen Leitungen zählen Zu- und Abflussrohre der Wasserversorgung, Heizungsrohre sowie Wasseranschlüsse an Waschbecken oder Waschmaschinen. Leitungswasserschäden werden im Regelfall von der Gebäudeversicherung abgedeckt.

Elementarschaden

Unter einem Elementarschaden hingegen wird der Schaden gefasst, der durch das Wirken der Natur hervorgerufen wird – beispielsweise durch Starkregen, Überschwemmungen, Schneedruck oder auch durch Erdbeben. Je nach Schadensart kommen verschiedene Versicherungen für den Schadensersatz auf. Während Sturmschäden und Schäden nach einem Blitzeinschlag generell über die Gebäude- und Hausratsversicherung abgedeckt werden, ist für Schäden, welche bspw. aus einer Überschwemmung hervorgehen, eine sogenannte Elementarschadenversicherung notwendig. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Elementarbestandteile standardmäßig nicht mit in der Gebäudeschadenpolice enthalten sind und ggf. der Abschluss einer Zusatzversicherung erforderlich ist, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Leistungen der Elementarschadenversicherung

Die zusätzliche Elementarschadenversicherung kann nur in Kombination mit der Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Allerdings bieten immer mehr Versicherungsunternehmen die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bereits auch inklusive der Elementarversicherung an.

Abhängig von dem Versicherungsrahmen übernimmt die Wohngebäudeversicherung in Kombination mit der Elementarschadenversicherung die Kosten für:

Wasserschadenbeseitigung, d.h.:

  • Die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (bspw. Garage)
  • Die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes
  • Ggf. auch den Abriss des Gebäudes und die Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses
  • Wird die Hausratversicherung mit dem Elementarversicherungsschutz erweitert, ist der komplette Hausrat mit versichert. Darunter fallen zum Beispiel die Reparaturkosten für das beschädigte Inventar. Gegebenenfalls wird auch der Preis für die Wiederbeschaffung gleichwertigen Inventars erstattet.

 

Beiträge für den Elementarschutz

Durch den Abschluss einer Elementarschadenversicherung sind Sie somit bei einer Vielzahl von Elementargefahren finanziell abgesichert. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass bei einigen Elementarversicherungen eine Selbstbeteiligung zu leisten ist. Wie hoch diese im Schadensfall ausfällt, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und wird bei Abschluss der Versicherung festgelegt. Die Kriterien für die Beitragsfestsetzung sind zum einen die Wohnfläche der Immobilie sowie die geografische Lage des zu versichernden Gebäudes. Zur Bestimmung des letzten Punktes wird das sogenannte Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko und Einschätzung von Umweltrisiken (ZÜRS) verwendet, bei welchen die Adressen innerhalb Deutschlands in vier unterschiedliche Gefährdungsklassen eingeteilt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Grundsätzlich sollten Sie im Schadensfall umgehend ihre Versicherung informieren und eine professionelle Unterstützung für die Wasserschadenbeseitigung beauftragen, um die Folgeschäden möglichst klein zu halten. Wer in Sachen Trocknung einen zuverlässigen Partner benötigt, muss nicht lange suchen: In Baden-Württemberg haben wir uns bereits vor Jahrzehnten einen guten Namen gemacht, wenn es um die die Beseitigung von Wasserschäden geht. Inzwischen sind wir aber auch in Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen, Anhalt und Brandenburg immer gerne für Sie da!